Warum eine Waldversicherung?

Für Waldbesitzer ist der Wald häufig Existenz, Vermögen und Leidenschaft, aber auch Verantwortung und Risiko. Wir versichern Ihren Wald nachhaltig und schützen Sie mit der Waldversicherung von AXA vor möglichen unvorhersehbaren finanziellen Einbußen.

Ihr Wald hat viele Funktionen: Er dient dem Klima-, Wasser- und Bodenschutz, ist Erholungsraum für Tiere und Insekten, sowie Rohstoff- und Energielieferant der Zukunft. Dieses wertvolle Stück Natur schützen wir mit der Waldversicherung in folgenden Bereichen:

  • Waldbrandversicherung
  • Wald-Sturmversicherung
  • Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Waldbesitzer-Haftpflicht schon ab:
55,69 €/Jahr
Waldbrandversicherung schon ab:
35,86 €/Jahr
Wald-Sturmversicherung schon ab:
55,69 €/Jahr

Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung

Versichert gelten Haftpflichtschäden Dritter, die aus dem Besitz, Betretung und Bewirtschaftung der deklarierten Waldflächen resultieren – insbesondere Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.

Pauschale Deckungssumme:
3.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Waldbrandversicherung

Im Waldbrand-Schadenfall wird die vereinbarte baumarten- und altersabhängige Versicherungssumme sowie Abräumungs- und Feuerlöschkosten als Entschädigung gezahlt.

Versicherungssumme:
13.370 EUR/ha bei einem Mischwald

Versicherte Kosten:
In Abhängigkeit der ha-Fläche

Waldbrandversicherung

Im Waldbrand-Schadenfall wird die vereinbarte baumarten- und altersabhängige Versicherungssumme sowie Abräumungs- und Feuerlöschkosten als Entschädigung gezahlt.

Versicherungssumme:
13.370 EUR/ha bei einem Mischwald

Versicherte Kosten:
In Abhängigkeit der ha-Fläche

Schadenbeispiele zur Waldversicherung:

Waldbrandversicherung: Im Rahmen einer Kulturvorbereitung wird gewöhnlich Reisig verbrannt, um schädliche Insekten zu bekämpfen. Trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen lösen Glutnester noch Stunden später einen Waldbrand aus.

Waldsturmversicherung: Regionale Wirbelstürme brechen holzvoratsreiche Fichtenbestänge auf. Wegen des gesättigten Holzmarktes gestaltet sich der Verkauf des Schadholzes zu gewinnbringenden Preisen schwierig.

Waldbesitzer-Haftpflicht: Durch einen Astbruchfall kommt ein Verkehrsteilnehmer zu Schaden. Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrsicherungspflicht schuldhaft, wenn äußerlich erkennbare Anzeichen für eine Gefahr durch den Baum, wie z.B. Krankheitsbefall oder gewöhnlich trockene Äste übersehen bzw. ignoriert worden sind.

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