Kindernachversicherung bei der DBV

Sie sind im öffentlichen Dienst tätig und bereits bei der DBV krankenversichert? Dann können Sie ganz einfach die Kindernachversicherung der DBV in Anspruch nehmen und Ihr Kind in den neuen Tarifen der DBV versichern. In einige Fällen ist es auch möglich ein Kind in den Alttarifen zu versichern. Ob dies möglich und sinnvoll ist, können wir gerne für Sie prüfen.

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Kindernachversicherung der DBV. Wenn Sie detaillierte Fragen haben, ein Beratungswunsch oder ein Angebot wünschen, nehmen Sie gerne über unser Anfrageformular mit uns Kontakt auf. Wir beraten persönlich, telefonisch und digital.

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DBV Krankenversicherung
Spezialist im öffentlichen Dienst

Die DBV, Deutsche Beamtenversicherung AG, ist ein Tochterunternehmen der AXA Versicherung AG. Die Krankenversicherungstarife der DBV sind speziell für Beamte entwickelt, um die individuellen Gegebenheiten im öffentlichen Dienst abzudecken. Sie entscheiden bei der DBV selbst, welche Leistungen für Sie wichtig sind.

  • Sie sind Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt oder auch im Krankenhaus
  • Umfangreiche medizinische Dienstleistungen sind Ihnen garantiert
  • Erstattung Ihrer Rechnung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ)
  • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
  • Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung der Kosten
  • Verwaltung des Vertrages und der Leistungsabrechnungen über eine App
  • Bei Änderung des Beihilfeanspruches passen wir den Versicherungsschutz bedarfsgerecht an

Sie haben Fragen oder wünschen ein Beratungsgespräch? Mit Henrik Haake haben wir einen ausgebildeten Fachberater für den öffentlichen Dienst. Er berät Sie gern.

Henrik Haake
Henrik Haake
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)
Fachberater der DBV für den Öffentlichen Dienst (IHK)
E-Mail:
Telefon:
04403 4444

Hinweise zur Kindernachversicherung bei der DBV

  • Die Anmeldung zur Kindernachversicherung muss spätestens 2 Monate nach dem Tage der Geburt bei der DBV vorliegen
  • Die Versicherung erfolgt rückwirkend zum Tag der Geburt Ihres Kindes
  • Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 3 Monate bei der DBV versichert sein (beihilfekonforme Restkostenversicherung)
  • Für die Kindernachversicherung darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfangreicher sein als der des Elternteils.
  • Die Kindernachversicherung der DBV erfolgt ohne Gesundheitsprüfung

Kindernachversicherung anfragen oder um Rückruf bitten

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    Häufig gestellte Fragen

    Die Kindernachversicherung ist eine gesetzliche Grundlage um neugeborene Kinder ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten Versicherungsschutz zu bieten. Geregelt ist dies in § 198 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

    • Die Anmeldung des Kindes muss binnen 2 Monate ab Geburt erfolgen
    • Ein Elternteil muss eine mindestens 3-monatige Vorversicherung bei der privaten Krankenversicherung haben
    • Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfangreicher als der des Elternteils sein

    Ja, wenn Sie als Beamter oder Soldat Heilfürsorge erhalten, hat Ihr Kind Anspruch auf Beihilfe. Sofern Sie diesen Anspruch wahrnehmen möchte, können Sie die anfallenden Restkosten im Rahmen der Kindernachversicherung versichern. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Ihr Kind maximal den Versicherungsschutz erhalten kann, den Sie als Anwartschaft versichert haben.

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