Kindernachversicherung bei der DBV
Sie sind im öffentlichen Dienst tätig und bereits bei der DBV krankenversichert? Dann können Sie ganz einfach die Kindernachversicherung der DBV in Anspruch nehmen und Ihr Kind in den neuen Tarifen der DBV versichern. In einige Fällen ist es auch möglich ein Kind in den Alttarifen zu versichern. Ob dies möglich und sinnvoll ist, können wir gerne für Sie prüfen.
Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Kindernachversicherung der DBV. Wenn Sie detaillierte Fragen haben, ein Beratungswunsch oder ein Angebot wünschen, nehmen Sie gerne über unser Anfrageformular mit uns Kontakt auf. Wir beraten persönlich, telefonisch und digital.
DBV Krankenversicherung
Spezialist im öffentlichen Dienst
Die DBV, Deutsche Beamtenversicherung AG, ist ein Tochterunternehmen der AXA Versicherung AG. Die Krankenversicherungstarife der DBV sind speziell für Beamte entwickelt, um die individuellen Gegebenheiten im öffentlichen Dienst abzudecken. Sie entscheiden bei der DBV selbst, welche Leistungen für Sie wichtig sind.
- Sie sind Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt oder auch im Krankenhaus
- Umfangreiche medizinische Dienstleistungen sind Ihnen garantiert
- Erstattung Ihrer Rechnung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ)
- Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
- Zahnersatz mit bis zu 100% Erstattung der Kosten
- Verwaltung des Vertrages und der Leistungsabrechnungen über eine App
- Bei Änderung des Beihilfeanspruches passen wir den Versicherungsschutz bedarfsgerecht an
Sie haben Fragen oder wünschen ein Beratungsgespräch? Mit Henrik Haake haben wir einen ausgebildeten Fachberater für den öffentlichen Dienst. Er berät Sie gern.
Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)
Fachberater der DBV für den Öffentlichen Dienst (IHK)
Hinweise zur Kindernachversicherung bei der DBV
- Die Anmeldung zur Kindernachversicherung muss spätestens 2 Monate nach dem Tage der Geburt bei der DBV vorliegen
- Die Versicherung erfolgt rückwirkend zum Tag der Geburt Ihres Kindes
- Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 3 Monate bei der DBV versichert sein (beihilfekonforme Restkostenversicherung)
- Für die Kindernachversicherung darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfangreicher sein als der des Elternteils.
- Die Kindernachversicherung der DBV erfolgt ohne Gesundheitsprüfung
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Häufig gestellte Fragen
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