Seit dem 10. März diesen Jahres ist der Konsum von “Cannabis auf Rezept” erlaubt. Der Staat vergibt über eine Cannabisagentur, eine Tochter des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Lizenzen zum Anbau von medizinischem Cannabis.
Die Vorgabe dabei: Der Arzt darf das Cannabis bei “schwerwiegenden Erkrankungen” verschreiben. Zudem muss dabei aber eine positive Wirkung auf den Verlauf der Krankheit zu erwarten sein.
Hierunter fallen in Deutschland aktuell mehr als 50 unterschiedliche Krankheiten. Beispiele hierfür sind die schmerzlindernde Wirkung bei Multipler Sklerose. Oder auch die Minderung der Appetitlosigkeit die ein Krebs- oder Aidspatient verspürt, sowie auch das Aufkommen von Übelkeit bei der Chemotherapie. Wohl am bekanntesten sind die Auswirkungen auf Menschen mit Depressionen und ADHS Patienten denen das Cannabis ebenfalls helfen kann.
Die qualitativen Anforderungen sind hoch
Strikte Vorgaben und Kontrollen für die Produktion und industrielle Anfertigung nach den höchsten Regeln der Biochemie und Arzneimittelsicherheit werden gefordert sein. Die Qualität und das Niveau von bereits produzierten Medizinalpflanzen, wie es das Johanniskraut oder Gingko bereits vormachen, werden das angestrebte Ziel sein. Die Mindest- und Höchstgehaltswerte des Wirkstoffs THC und auch das Verhältnis der Wirkstoffe THC und CBD in den Blüten muss eingehalten werden. Zudem dürfen für Patienten mit geschwächtem Immunsystem keinerlei Schadstoffe wie Pilze oder andere Krankheitserreger enthalten sein, da hier besondere Gefährdung besteht.
Das bedeutet standardisierter Anbau und erhebliche Investitionskosten für Lagerhallen mit besonderen Bedingungen für Feuchtigkeit und Wärme. Und gleichzeitig erhöhtes Risiko für fehlerhafte Produktion.
Doch wer sichert mein Risiko ab, wenn ich im Besitz einer solchen Lizenz zum Anbau bin?
Es sollen insgesamt bis zu 10 Lizenzen für den Hanf- bzw. Cannabisanbau vergeben werden. Da der Hanfanbau in diesem Jahr erst legalisiert wurde, stellt dies auch ein neues, versicherungstechnisch unbekanntes Risiko dar. Wir bieten Ihnen hierfür eine spezielle Haftpflichtversicherung. Wir decken die Risiken des medizinischen Hanfanbaus nach Vorgaben der Deutschen Cannabisagentur ab.(geforderte Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR ab)
Kernleistungen der Betriebshaftpflicht-Versicherung:
- Schadenersatzleistung bei begründeten Forderungen: Absicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR (Nach Vorgaben der Deutschen Cannabisagentur)
- Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche (passiver Rechtsschutz)
Produkthaftungsrisiko:
- Sichert schwere gesundheitliche Schäden ab, die direkt auf das Cannabis-Produkt zurückzuführen sind.
Sie haben Fragen?
Ihr Ansprechpartner für die Cannabis-Police in unserem Haus:
Christian Haake (Tel.: 04403/4444)