In Ihrem schönen Zuhause sind Sie umgeben von Dingen, in die Sie viel Geld investiert haben, die Ihnen lieb und teuer sind. Da kommt bei genauem Hinsehen und Nachrechnen oft ein unerwarteter Reichtum zusammen: Möbel, Dekorationen wie Teppiche, Vorhänge und Bilder, Kleidung, Geschirr, Besteck, Elektronik, Werkzeug, Kinderspielzeug, Haushaltsgeräte und, und, und …

Der Gegenwert eines kompletten Hausstands erreicht schnell ein Vielfaches des kompletten Jahresgehaltes. Es ist also ausgesprochen sinnvoll und verantwortungsbewusst, den finanziellen Wert all dieser Dinge des täglichen Wohnens und Lebens zuverlässig zu schützen. Diese wichtige Aufgabe übernimmt die Hausratversicherung.

Diese tritt ein für finanzielle Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  • Raub
  • Leitungswasseraustritt
  • Sturm und Hagel
  • Sengschäden
  • Diebstahl von Rädern/E-Bike (Optional)
  • Elementarschäden (Optional)

Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Marktpreis für Gegenstände gleicher Art und Güte. Sind Dinge beschädigt, werden die Reparaturkosten von der Hausratversicherung übernommen.

Wichtig sind ebenfalls anfallende Kosten die die Hausratversicherung abdeckt. Sollten Sie zum Beispiel Ihre Wohnung oder Ihr Haus auf Grund eines versicherten Schadens für einen bestimmten Zeitraum nicht bewohnen können, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine anderweitige Unterbringung in einer Ferienwohnung oder einem Hotel.

Tipp: Ihre Hausratversicherung sollte auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Das bedeutet: Selbst dann, wenn Sie als versicherte Person einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, steht die Hausratversicherung für den finanziellen Ausgleich ohne Wenn und Aber gerade.

Damit Sie nach einem Schaden sofort wieder voll durchstarten können, sollten Sie darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Bedenken Sie auch, dass der Wert Ihres Hausrats mit jeder Neuanschaffung wächst. Wird die Hausratversicherung dieser Entwicklung nicht laufend angepasst, besteht die Gefahr der Unterversicherung. Die hat zur Folge, dass ein Schaden auch nur anteilig ersetzt werden kann.

Info: Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650 EUR oder mehr pro Quadratmeter Wohnfläche abschließen, ist bei einer Hausratversicherung die Unterversicherung in der Regel ausgeschlossen. Sie bekommen dann den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt und müssen den Vertrag nicht laufend dem wachsenden Wert Ihres Hausrats anpassen. In den neuesten Tarifen wird sogar auf eine feste Versicherungssumme gänzlich verzichtet. Die Voraussetzung ist lediglich die richtige Angabe der Quadratmeter Wohnfläche für den passenden Versicherungsschutz. Da können Sie ganz beruhigt sein.

Besitzen Sie wertvollen Schmuck oder Sammlungen? Dann sollten Sie diesen Besitz ebenfalls ausreichend absichern. Wertsachen, Bargeld und Wertpapiere haben in der Hausratversicherung sogenannte Höchstentschädigungsgrenzen. Eine Erhöhung der Versicherungssummen für Wertsachen ist in der Regel möglich.

Tipp: Für exklusive Einrichtungs- und Kunstgegenstände gibt es spezielle Versicherungskonzepte, die zum Beispiel die steigenden Werte von Gemälden vollumfänglich versichern.