Warum die gesetzliche Unfallversicherung oft nicht ausreicht!

Vom Grundsatz ist der gesetzliche Schutz im Bereich der Unfallversicherung recht überschaubar: Denn eine Zahlung erfolgt hier nur, wenn während der Arbeit, auf dem direkten Hin- oder Rückweg oder in der Schule ein Unglück bzw. Unfall geschieht. Passiert dieses jedoch im privaten Umfeld und trägt man bleibende Schäden davon, ist mit Leistungen nicht zu rechnen. Dementsprechend gibt es so gut wie keine Personengruppe für die der private Zusatzschutz erstmal nicht zu empfehlen ist. So trifft es Hausfrauen beim Reinigen der Wohnung, Kinder beim Spielen auf der Wiese und Ehemänner bei ausgefallenen Hobbys. Statistisch ist solch eine Tragödie der unfallbedingten Invalidität -zugegeben -unwahrscheinlich. Jedoch erweist sich eine Police im Fall der Fälle jedoch als recht nützlich. Denn man erhält eine feste Summe, durch die sich die oftmals anstehenden Therapie- und Reha Maßnahmen, Hilfe im Haushalt sowie ein Umbau hinzu behindertengerechten Wohnen überhaupt erst bewältigen lässt.

Aber was ist im Sinne der Versicherung überhaupt ein Unfall?

Ein Unfall ist per Definition der Versicherungen: ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis.

Ein klassisches Beispiel hierzu: Ein Fußgänger stolpert über die Kante eines Bordsteines und zieht sich beim Sturz bleibende körperliche oder geistige Schäden zu. Hier sind alle Gegebenheiten erfüllt: Denn das Ereignis geschieht sowohl plötzlich, die Kante stellt hier das „von außen“ dar, unfreiwillig ist es da der Fußgänger dieses nicht beabsichtigte und der Sturz auf den Boden mit bleibenden Schäden stellt das auf den Körper wirkende Ereignis.

Zudem gibt es Versicherer die eine sogenannte Eigenbewegung versichern, also zum Beispiel das Reißen eines Bandes ohne gegnerische Einwirkung bei Sport. Dagegen sind Krankheiten nicht über die Unfallversicherung abgesichert. Wenn also durch einen Schlaganfall oder Krebs eine dauerhafte Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung bleibt ist diese nicht per Definition durch einen Unfall versichert. In diesen Fällen stammt das gesundheitsschädigende Ereignis „von innen“, sodass hier keine Versicherungsleistung gezahlt wird. Sind jedoch die Kriterien eines Unfalls erfüllt, kann der Versicherungsnehmer sogar gegeben falls zweifach Geld erhalten. Handelt es sich nämlich um einen Arbeitsunfall, oder einen Wegeunfall dorthin, leistet neben der gesetzlichen auch die private Unfallversicherung, da diese weltweit und 24 Stunden Versicherungsschutz bietet. Durch diese Konstellation erklärt sich jedoch auch, warum die Berufsangabe bei Abschluss der Versicherung eine Rolle spielt, da beispielsweise ein Maurer, mit körperlicher Arbeit, ein anderes Risiko als ein Bürokaufmann darstellt.

Kein Ersatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Keine spezielle Entschädigung gibt es hingegen für das nicht mehr ausüben können der beruflichen Tätigkeit. Die Auszahlungen sind nach der Schwere des sogenannten Invaliditätsgrades bemessen und stellen eine Einmalzahlung dar. Zwar gibt es auch Modelle die eine monatliche lebenslange Rente beinhalten und ab einem gewissen Grad der Beeinträchtigung auszahlen, diese stellen jedoch keinen Ersatz zur „klassischen“ Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der nicht eingeschlossenen Krankheiten dar. Hier gilt also: Wer sich und auch seine Familienangehörigen gegen dieses Risiko absichern möchte, tut dieses sinnvoller über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Kunden mit Vorerkrankungen haben jedoch häufig Schwierigkeiten diese zu erhalten. Zudem ist das Eintrittsalter ein ausschlaggebender Faktor für die Beiträge. Die Unfallversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aber in einigen Fällen eine mögliche „Worst-Case“-Absicherung. Hier ebenfalls zu berücksichtigen und eine Nachfrage wert, ist die Dread Disease Versicherung. Diese zahlt bei bestimmten schweren Erkrankungen. Für einen Überblick was eine Unfallversicherung eigentlich kostet rechnen Sie hier gerne einmal selbst.

Was ist ein Arm oder ein Bein eigentlich „wert“?

Bei der Ermittlung der auszuzahlenden Summe spielt der Grad der Beeinträchtigung und das entsprechende Körperteil eine entscheidende Rolle. Hierfür gibt es die sogenannte Gliedertaxe, die bei Abschluss einer Versicherung besonderen Wert zugemessen werden sollte, da sie nicht einheitlich bei jedem Versicherer ist. Um einen gewissen Grad an Invalidität zu erreichen, ist jedoch nicht zwingend der Verlust eines der aufgeführten Körperteile nötig, auch Einschränkungen in der Funktionstüchtigkeit reichen hier für eine anteilige Bewertung aus.

Ein Beispiel einer verbesserten Gliedertaxe

Arm 80
Arm bis oberhalb des Ellbogengelenks 75
Arm bis unterhalb des Ellbogengelenks 70
Hand 70
Daumen 28
Zeigefinger 18
Mittel-, Ringfinger 12
kleiner Finger 7
Bein über der Mitte des Oberschenkels 80
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 70
Bein bis unterhalb des Knies 60
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55
Fuβ 50
groβe Zehe 15

Ergänzend zu dieser Gliedertaxe ist zu sagen, dass mehrere Invaliditätsgrade, also z.B. nach einem Unfall sind Daumen und Zeigefinger ohne Gefühl, natürlich addiert werden. Eine Prozentzahl von 100% kann aber selbstverständlich nicht überstiegen werden. Das entscheidende Kriterium der Unfallversicherung ist die Versicherungssumme, die Sie als Kunde als Folge einer dauerhaften Gesundheitsschädigung erhalten. Hier sollte eine ausreichende Absicherung gewählt werden. Den Höchstbetrag bekommt der Versicherungsnehmer allerdings nur wenn er auch eine sogenannte Vollinvalidität erreicht – also 100%. Der Verlust eines Daumens beim Holzsägen ist somit nicht mit einem schweren Verkehrsunfall und anschließendem Gebrauch eines Rollstuhls zu vergleichen, der ggfs. eine Vollinvalidität zur Folge hat. Den Versicherungsumfang, die einzelnen Leistungskomponenten und vor allem die Versicherungssummen können individuelle an die Bedürfnisse eines jeden angepasst werden. Das heißt: Es ist auch möglich trotz eine Absicherung von 100.000 Euro bei Vertragsschluss eine Auszahlung in deutlich größerer Höhe zu erhalten. Hier können Zahlen wie 350.000 oder mehr für Ihre finanzielle Sicherheit sorgen. Möglich machen dies leistungssteigernde Modelle, wie Progression, oder aus früheren Tagen auch Mehrleistungs-Varianten. Aber auch ein linearer Tarif ist weiterhin möglich und bietet die Summe, die man abgesichert hat, im Falle einer Vollinvalidität. Das lineare Modell zahlt z.B. bei einer Invalidität von 30 % und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, ganz klassisch 30.000 Euro aus. Zu beachten ist hierbei aber, dass das Risiko einer Vollinvalidität nur unzureichend gedeckt wird. Denn je höher ein Invaliditätsgrad ist, desto höher ist in der Regel der finanzielle Bedarf.

Progression oder steigende Leistungen vereinbaren

Vorzugsweise zu empfehlen sind Modelle mit Progression. Hier steigert sich die Auszahlung der Versicherungssumme in Abhängigkeit der Schwere der Beeinträchtigung. Somit bekommt ein Versicherter in Fällen besonderer Schwere eine dementsprechend größere Auszahlung. Zweifelsfrei wird in diesen Situationen mehr Geld benötigt und Summen vom 3,5 bis 6-fachen der eigentlich abgesicherten Summe können diesen Bedarf decken. In unserem Beispiel wären das somit 350.000 Euro – 600.000 Euro (Bei 100.000 EUR Grundsumme). Einige Versicherer bieten über dies hinaus sogar Summen bis zum 10-fachen an (1.000er Progression). Hier gilt jedoch nicht, dass die größte Progression auch den größten Nutzen für Sie hat. Denn umso größer die Progression ausfällt, desto deutlicher fallen auch die Unterschiede zwischen den vorherigen Invaliditätsstufen aus. Zudem greift die Progression erst ab einer erreichten Invalidität von 25%, was ein abgestimmtes Verhältnis von Grundsumme und Progressionshöhe umso bedeutsamer macht. Als Richtwert sollte für die meisten Fälle hier eine Progression von 350% die sinnvollste Variante darstellen. Denn über diese ist sowohl der sogenannte „Worst Case“, sowie auch ein eher kleinerer Unfall, ausreichend abgesichert und führt jeweils zu einer, den Verhältnissen angemessenen, Entschädigungsleistung.

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