Auf dem Weg in den Urlaub noch schnell ein Foto von den gepackten Koffern bei Facebook, Instagram und Co. hochladen ist nichts untypisches. Einbrecher haben durch die sozialen Netzwerke ein leichtes Spiel, denn Postings unter Palmen laden die Langfinger regelrecht ein. Häufig sind diese Bilder auch noch mit konkretem Ort und Dauer der Abwesenheit versehen, sodass ein Einbruch flexibel durchgeführt werden kann. Viele Bilder werden mit Hashtags wie #bindannmalweg oder #urlaub beschrieben und jeder Einbrecher kann deutschlandweit die sozialen Netzwerke nach diesen Bilder durchsuchen.

Die Polizei und ehemalige Einbrecher haben bereits bestätigt, dass immer häufiger online nach potentiellen Ziele gesucht wird. Unser Tipp: Erzählen Sie von Ihrem Urlaub erst nach dem Urlaub, oder machen Sie den Einbrechern das Leben schwer:

  1. Vermeidung einer genauen Angabe über den Aufenthaltsort sowie der Dauer der Abwesenheit. Fotos von den Flugtickets geben schnelle Auskunft, also unbedingt sensible Daten mit der Hand verdecken.
  2. Kontrollieren Sie Ihre Privatsphäre Einstellungen in ihren sozialen Netzwerken. Es sollte nicht jeder Ihre Beiträge lesen können, erst recht nicht Unbekannte.
  3. Ihre Postanschrift gehört nicht in ihre Onlineprofile.
  4. Freundschaftsanfragen sollten nur von bekannten Personen angenommen werden. Fremde besser nicht annehmen.
  5. Sie sollten Ihre Kinder ebenfalls für dieses Thema sensibilisieren. Vielleicht lernen Sie dann noch mehr zum Thema Social Media.

Wie sind Wohnungseinbrüche versichert?

Schäden die durch einen Einbruch entstehen sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Hierüber ist der Wiederbeschaffungspreis für das gestohlene oder beschädigte Inventar, Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und eine Wertminderung für beschädigte, aber noch nutzbare Gegenstände versichert. Notverglasung, Reparaturkosten an Türen und sonstiges Kosten sind ebenfalls mitversichert.

Ein Urlaubshinweis bei Facebook, Instagram und Co. regt zwar zum Einbrechen ein, führt aber in der Regel nicht zu einer Kürzung der Versicherungsleistung.